Europäisches Gericht steht über der deutschen Gesetzgebung!

Am 8. September 2010 hat das europäische Gericht entschieden, dass die in 2008 erlassenen Gesetzte hinsichtlich des Glücksspielverbots in Deutschland nicht gesetzmäßig sind und dass sie verändert werden müssen.

Die deutsche Regierung hat 2008 ein Gesetz erlassen, das fast alle Arten des Online Glücksspiels verboten hat und das Staatsmonopol der Lotterien und Sportwetten zu gekräftigt hat.

Der europäische Gerichtshof hat in drei Sitzungen entschieden, dass das Gesetz und alle weiteren Reglungen in Verbindung damit gegen das europäische Gesetz verstoßen und deshalb geändert werden müssen.

Das ist eine sehr gute Nachricht für Privatunternehmen mit Offshore-Lizenzen, die wieder Glücksspielleistungen innerhalb der EU anbieten dürfen, obwohl sie keinen Glücksspieldienst in dem Land anbieten, die Ihre Lizenz ausgestellt hat.

Wenn die deutsche Regierung sich herausnimmt ein Staatsmonopol durch die Lotterie und die Sportwetten zu schaffen, müssen sie sich an dem öffentlichen Interesse orientieren und können die Bürger nicht auf solch eine Art einschränken.

Diese Änderung ist willkommen zu heißen nach den eher widersprüchlichen Gesetzgebungen in Schweden und Portugal.

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